Zugangsvorraussetzungen

Das Berufliche Trainingszentrum in Gütersloh richtet sich vor allem an Menschen, die nach einer psychischen Krise oder Erkrankung auf dem Weg wieder in Arbeit sind. Voraussetzung für den Beginn des Trainings ist die Motivation des zukünftigen Teilnehmers. Zu Beginn der Maßnahme sollte eine Arbeitsfähigkeit von wenigstens drei Stunden pro Tag vorliegen. Darüber hinaus muss eine Schulungs- und Gruppenfähigkeit gegeben sein.

Nicht aufgenommen werden Menschen, die eine gravierende kognitive Einschränkung haben oder die eine aktive Suchtproblematik aufweisen. Sollten alle Bedingungen erfüllt werden, kann ein Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ bei den zuständigen Reha-Beratern der Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung Westfalen, Agentur für Arbeit, Jobcenter, den Knappschaften oder auch Berufsgenossenschaften gestellt werden.