Einstieg und Dauer der Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation

In einem persönlichen Informationsgespräch kann die Einrichtung kennen gelernt und die individuellen Voraussetzungen geklärt werden – auch schon vor der Antragstellung. Im Vorstellungsgespräch hat der Interessent dann die Möglichkeit, sich und seine Lebenssituation zu beschreiben. Nach Vorliegen der Kostenbewilligung ist der Beginn des Trainings zu jeder Zeit möglich.  

Die Maßnahmedauer beträgt in der Regel 11 bzw. 12 Monate. Die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger, z.B. die Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung Westfalen, Agentur für Arbeit, Jobcenter, die Knappschaften oder die Berufsgenossenschaften.